COntra-Pipeline im Bürgerfunk
Am 1. Juli 2009 sendete der Bürgerfunk Duisburg eine Sendung über den Stand der Bewegung gegen die Bayer CO-Pipeline.
Birgit Naurath sprach mit Erich Hennen, Sprecher der BI COntra-Pipeline Duisburg-Süd, über die Folgen, die der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf für die Initiativen bedeutet.
Ist der Kampf gegen den Betrieb der Leitung schon gewonnen? Wie wird Bayer weiter reagieren? Was sagt die Politik dazu? Welche Ziele haben die Bürgerinitiativen jetzt?
Die Sendung ist hier Online zu hören.
Verwaltungsgericht weist Klage von Bayer ab
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab am Dienstag in einer Pressemitteilung bekannt, dass der Antrag der Bayer AG auf vorzeitige Inbetriebnahme der hochgefährlichen Kohlenmonoxid-Pipeline quer durch NRW abgelehnt wurde. Ein Erfolg für die zahlreichen Initiativen, die sich gegen den Bau engagieren! Das Gericht attestiert dem Unternehmen sogar, dass sich die Sicherheitslage keineswegs verbessert sondern sogar verschlechtert habe:
Wortlaut der Presselmitteilung:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Pressemitteilung
Nr. 25/09 vom 26. Mai 2009
Antrag der Firma Bayer Material Science AG auf Inbetriebnahme der CO-Pipeline abgelehnt
Mit Beschluss vom heutigen Tage, der den Verfahrensbeteiligten soeben bekannt gegeben wurde, hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf den Antrag der Firma Bayer Material Science AG auf Inbetriebnahme der bereits weitgehend fertiggestellten CO-Pipeline abgelehnt. Damit bleibt deren Betrieb weiterhin untersagt. Nach eingehender Prüfung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ist das Gericht zu dem Ergebnis gelangt, dass sich die Sicherheitslage durch die Änderungsbescheide der Bezirksregierung Düsseldorf vom 2. und 3. März 2009 nicht verbessert, sondern verschlechtert hat, weil nach deren Inhalt das ursprünglich vorgesehene oberflächennahe Warnband entfällt, die Breite der sog. Geo-Grid-Matten von den ursprünglich 80 cm auf nunmehr 60 cm und die Rohrwandstärke an verschiedenen Stellen von 6,3 mm auf 5,6 mm reduziert wurden. Hierdurch sei das Sicherheitsniveau der Pipeline entscheidungserheblich abgesenkt worden. Eine abschließende Klärung müsse dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.
Gegen den Beschluss steht den Verfahrensbeteiligten die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu.
Az.: 3 L 404/09
Seite 38 von 38