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Verwaltungsgericht weist Klage von Bayer ab

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Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab am Dienstag in einer Pressemitteilung bekannt, dass der Antrag der Bayer AG auf vorzeitige Inbetriebnahme der hochgefährlichen Kohlenmonoxid-Pipeline quer durch NRW abgelehnt wurde. Ein Erfolg für die zahlreichen Initiativen, die sich gegen den Bau engagieren! Das Gericht attestiert dem Unternehmen sogar, dass sich die Sicherheitslage keineswegs verbessert sondern sogar verschlechtert habe:

Wortlaut der Presselmitteilung:

Verwaltungsgericht Düsseldorf

Pressemitteilung

Nr. 25/09 vom 26. Mai 2009

 

Antrag der Firma Bayer Material Science AG auf Inbetriebnahme der CO-Pipeline abgelehnt

 


 

Mit Beschluss vom heutigen Tage, der den Verfahrensbeteiligten soeben bekannt gegeben wurde, hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf den Antrag der Firma Bayer Material Science AG auf Inbetriebnahme der bereits weitgehend fertiggestellten CO-Pipeline abgelehnt. Damit bleibt deren Betrieb weiterhin unter­sagt. Nach eingehender Prüfung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ist das Ge­richt zu dem Ergebnis gelangt, dass sich die Sicherheitslage durch die Änderungsbe­scheide der Bezirksregierung Düsseldorf vom 2. und 3. März 2009 nicht verbessert, sondern verschlechtert hat, weil nach deren Inhalt das ursprünglich vorgesehene oberflächennahe Warnband entfällt, die Breite der sog. Geo-Grid-Matten von den ursprünglich 80 cm auf nunmehr 60 cm und die Rohrwandstärke an verschiedenen Stellen von 6,3 mm auf 5,6 mm reduziert wurden. Hierdurch sei das Sicherheitsni­veau der Pipeline entscheidungserheblich abgesenkt worden. Eine abschließende Klärung müsse dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.

 

Gegen den Beschluss steht den Verfahrensbeteiligten die Beschwerde beim Ober­verwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu.

Az.: 3 L 404/09

 

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