Jetzt liegt die schriftliche Begründung des Urteils des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts aus dem Mai vor:
Das Urteil erklärte den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf für rechtswidrig.
Die Begründung kann man hier einsehen: -> Begründung
Einen Bericht der WAZ gibt es hier: -> WAZ-Artikel
Eine Informationsveranstaltung der Bürgerinitiative COntra-Pipeline Duisburg-Süd findet heute, 17. August 2011 um 18:00 Uhr im Kirchsaal der evangelischen Kirche in Ungelsheim, Blankenburger Straße statt
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