COntra-Pipeline

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Sondersitzung der Bürgerinitiative im Steinhof

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 Bürgerinitiative COntra-Pipeline Duisburg-Süd

Vorankündigung

Anlässlich des 200. Treffens der Bürgerinitiative
Contra–Pipeline, veranstalten wir am

Mittwoch, den 9. Mai 2012, 15:00 bis 17:00 Uhr
im Steinhof Düsseldorfer Landstrasse
Duisburg–Huckingen

eine Sondersitzung zum Thema: Aktuelles zur  CO - Pipeline.

Wir freuen uns, Herrn Umweltminister J. Remmel als

Gast begrüßen zu können.

Nähere Informationen zum Ablauf erfolgen Anfang Mai.

Schon jetzt laden wir Sie herzlich ein.


"Wenn man merkt, dass das Pferd tot ist,
muss man aufhören es zu
reiten und absteigen."

Aus einer Email von
Häuptling Ohcumgache (Comanchen) an Häuptling Dekkers (BAYER)

 

Minister Remmel kommt nach Duisburg

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Am 09.05.2012 findet die nächste Sitzung der BI – Contra-Pipeline DU-Süd  in Duisburg statt

Im Steinhof Duisburg, Düsseldorfer Landstrasse 347, Haltestelle St. Anna Krankenhaus der U79.

Zeit: 15:00 Uhr  -  17:30 Uhr

In der Zeit von 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr wird Herr Minister J.Remmel zum Thema CO-Pipeline  sprechen und auch unsere Fragen beantworten.

 

Nächstes Treffenn der Initiative am Mittwoch

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Das nächsta Treffen der Bürgerinitiative COntra-Pipeline Duisburg-Süd findet statt am

Mittwoch, 11. April 2012

Kirchsaal der evangelischen Kirche in Ungelsheim, Blankenburger Straße in Ungelsheim statt.


 

21. März 2006 - Politik gibt die Bevölkerung zum Abschuss frei

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Erich Hennen:

Eine ganz persönliche Feststellung:
Für mich ist der morgige 21.März 2006 der Tag, an dem die NRW – Politik die Bevölkerung längs der Pipeline zum Abschuss freigab.
Wenn das zu hart formuliert erscheint, nochmals die Fakten:
Die CO – Pipeline sollte nach Bauzeitenplan am 31.12.2007 fertig sein und in Betrieb gehen.

  • Ohne ausreichenden Schutz von oben
  • Ohne vorgeschriebene Kampfmittelräumung
  • Ohne ausreichende Erdbebenprüfung
  • Ohne garantierten Kath. Korrosionsschutz

Und vieles mehr

  • Aber mit 40 bar

Dass dies letztendlich von den Klägern und den Bürgerinitiativen eingeklagt und derweil zum Teil auch korrigiert wurde, ist nicht das Verdienst der Politik, von BAYER oder der Bezirksregierung.
Man könnte das auch kriminell nennen!

 

Merkwürdiges zum Enteignungsgesetz „Lex BAYER“

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Seit nunmehr  7 Jahren halten die Diskussionen über die CO-Pipeline an.
Eben solange laufen die Gerichtsprozesse gegen die CO-Pipeline, überwiegend erfolgreich für die Kläger.
Die Klagen richten sich gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 14.2.2007 und gegen das angebliche Gemeinwohl der Pipeline.
Eine der Rechtsgrundlagen des PFB ist das


„Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer   
Rohrleitungsanlage zwischen Dormagen und   
Krefeld Uerdingen“
Oder kurz:  Das „Enteignungsgesetz“

In einer kurzen Darstellung wird beschrieben, unter welch seltsamen Umständen dieses Gesetz zu Stande gekommen ist.
Auch die fehlerhaften Begründungen zu diesem Gesetz werden dargestellt.
15.10. 2004 :

Ein Raumordnungsverfahren für ein Leitungsbündel von Transportleitungen zwischen Dormagen und Duisburg/Krefeld wird eingeleitet. (Anlage 1)
Dies bezog sich auf:

  • Propylenleitung  zwischen Dormagen und DU – Meiderich,
  • CO –Leitung zwischen Dormagen u. Krefeld-Uerdingen,
  • Wasserstoffleitung zwischen Ratingen und D.’Stadtwald
  • Erdgasleitung zwischen Metzkausen und Kr. – Uerdingen
  • Synthesegasleitung zwischen Meiderich und Uerdingen

Übrig geblieben ist nur die CO-Pipeline und die Erdgas-Pipeline!

15.12.2005 :
Vom Wirtschaftsministerium wurde ein Gesetzesentwurf der Landesregierung mit Begründungen eingebracht.
http://www.ig-erkrath.de/CO-Pipeline/Grundlagen/Gesetzgebung/20051215_Gesetzentwurf_zur_Pipeline_Lex-Bayer.pdf
Zuständig: Das Wirtschaftsministerium
Rechtlich nach : §20 UVPG

Fehler der Begründungen:

  •  Dormagen verfügt über ausreichende Kapazitäten zur Versorgung des Standorts Krefeld-Uerdingen.

Falsch:

In Dormagen benötigt Bayer zurzeit die 4-fache Menge an CO!

  • Die vorhandene Kapazität der CO-Erzeugung in Uerdingen stößt schon heute (2005) an ihre Grenzen.

Falsch:
            In den letzten 6 Jahren war die CO - Erzeugungsanlage ausreichend oder sogar nicht ausgelastet!

  •  Die CO-Pipeline trägt wesentlich zur Standortsicherung bei.

Falsch:

Eine mögliche Vor-Ort-Erzeugung garantiert genau so gut die Standortsicherheit! Die CO-Pipeline bildet das Kernstück für den Aubau des CO-Verbundes von Dormagen bis zu den Chemparks in Oberhausen/Scholven und südlich bis Wesseling.

Falsch:

Dieser große Verbund von Oberhausen  überUerdingen bis Wesseling wird heute von BAYER abgestritten!


Weitere Unstimmigkeiten siehe Begründung zum Entwurf!
18.01.2006 :
Plenarprotokoll 14/17 – 1758
http://www.ig-erkrath.de/CO-Pipeline/Grundlagen/Gesetzgebung/20060118_Protokoll_Landtag_TOP_13.pdf

1. Lesung

Lapidar heißt es hier:
Eine Beratung ist heute nicht vorgesehen. Die Einbringungsrede (siehe Anlage) von Prof. Pinkwart wird mit Zustimmung des Hauses dem Protokoll beigefügt.
… mit Zustimmung der Fraktionen wird der Entwurf ohne weitere Diskussion an den Ausschuss für Wirtschaft….. weitergeleitet.

08.02.2006 :
Ausschußprotokoll 14/18
http://www.ig-erkrath.de/CO-Pipeline/Grundlagen/Gesetzgebung/20060208_Protokoll_Landtag_TOP_7_MMA14-118.pdf

Der Gesetzentwurf der Landesregierung wird ohne weitere Aussprache mit den Stimmen der Fraktionen verabschiedet.

Beschlussempfehlung:
Der Gesetzentwurf der Landesregierung wird ohne Änderungen angenommen.

15.03.2006
Plenarprotokoll 14/23

2. Lesung

„Auch hier ist eine Beratung heute nicht vorgesehen“…

Damit ist die Beschlussempfehlung  und der Gesetzentwurf in 2. Lesung verabschiedet. Es ist also festzustellen, dass die Beteiligten NRW- Regierungen vom

                              Kabinett Steinbrück über
                              Kabinett Rüttgers bis
                              zum Kabinett Kraft

es nicht für erforderlich hielten, sich mit einer Hochrisikoanlage, die Großteile der Bevölkerung gefährdet zu beschäftigen.

Lediglich die Fraktion der Grünen hat ab 2007 eine Umkehr von dieser Linie gezeigt und wiederholt im Umweltausschuss und im Plenum gegen die Pipeline opponiert.

Ebenso 4 CDU Landtagsabgeordnete aus dem Kreis Mettmann und 4 SPD Landtagsabgeordnete aus Duisburg.

Seltsam ist auch die Empfehlung des Ältestenrates, dass Gesetz 2006 an den Wirtschaftsausschuss zu verweisen.
Da es eine Anlage nach §20 UVPG ist, hätte der Umweltausschuss schon frühzeitiger involviert sein müssen.

Dieser insgesamt seltsame Ablauf zeigt, dass offensichtlich wesentlich früher die Bürger eingeschaltet sein müssen. Denn da steckt das fähige, geistige Potenzial solche schwierigen Fakten einer Hochrisikoanlage fachlich zu beurteilen.

Dabei ist die zurzeit in der Politik bevorzugte Variante mit den Bürgern über das „Wie“ zu diskutieren falsch.

Schon beim „ob“ und „warum“ müssen die Bürger eingeschaltet werden.

Die Bürgerinitiativen längs der Pipeline und auch die 10 Gemeinden und Städte mit ~ 1,5 Millionen Einwohnern, die sich gegen die Pipeline ausgesprochen haben werden spätestens nach der höchsten deutschen Gerichtsinstanz Ihr Recht bekommen:

Denn das Allgemeinwohl der CO – Pipeline für die Bevölkerung ist nicht belegbar.

Frühestens kann durch die häufig von Herrn Dekkers angedrohte Verlagerung der Kunststoffsparte in Billiglohnländer oder den Verkauf das Thema CO-Pipeline sich von selbst erledigt haben.

Bis dahin aber ist soviel Porzellan zerschlagen worden, dass aus der Politikverdrossenheit Politikerverdrossenheit  oder sogar Politikerverachtung entstanden ist.

Und das BAYER - Image wird sich weiterhin im Sturzflug befindet.

Für die Politiker gilt:
Sie sollte sich wieder darüber im Klaren sein, dass sie lediglich die Erfüllungsgehilfen der Bürger sind.

Für BAYER gilt:
Der gut funktionierende Konsens zwischen Industrie und Bevölkerung ist von BAYER einseitig aufgekündigt worden.

Erich Hennen
Contra-Pipeline Duisburg – Süd
20.03.2012

Seit nunmehr  7 Jahren halten die Diskussionen über die CO-Pipeline an.

Eben solange laufen die Gerichtsprozesse gegen die CO-Pipeline, überwiegend erfolgreich für die Kläger.

Die Klagen richten sich gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 14.2.2007 und gegen das angebliche Gemeinwohl der Pipeline.

Eine der Rechtsgrundlagen des PFB ist das

 

       „Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer  

           Rohrleitungsanlage zwischen Dormagen und  

                            Krefeld Uerdingen“

 

          Oder kurz:  Das „Enteignungsgesetz“

 

In einer kurzen Darstellung wird beschrieben, unter welch seltsamen Umständen dieses Gesetz zu Stande gekommen ist.

 

Auch die fehlerhaften Begründungen zu diesem Gesetz werden dargestellt.

 

15.10. 2004 :

Ein Raumordnungsverfahren für ein Leitungsbündel von Transportleitungen zwischen Dormagen und Duisburg/Krefeld wird eingeleitet. (Anlage 1)

 

Dies bezog sich auf:

 

Ø    Propylenleitung  zwischen Dormagen und DU – Meiderich,

Ø    CO –Leitung zwischen Dormagen u. Krefeld-Uerdingen,

Ø    Wasserstoffleitung zwischen Ratingen und D.’Stadtwald

Ø    Erdgasleitung zwischen Metzkausen und Kr. – Uerdingen

Ø    Synthesegasleitung zwischen Meiderich und Uerdingen

 

Übrig geblieben ist nur die CO-Pipeline und die Erdgas-Pipeline!

15.12.2005 :

Vom Wirtschaftsministerium wurde ein Gesetzesentwurf der Landesregierung mit Begründungen eingebracht.

http://www.ig-erkrath.de/CO-Pipeline/Grundlagen/Gesetzgebung/20051215_Gesetzentwurf_zur_Pipeline_Lex-Bayer.pdf

 

Zuständig: Das Wirtschaftsministerium

Rechtlich nach : §20 UVPG

 Fehler der Begründungen:

v   Dormagen verfügt über ausreichende Kapazitäten zur Versorgung des Standorts Krefeld-Uerdingen.

Falsch:

            In Dormagen benötigt Bayer zurzeit die 4-fache   

            Menge an CO!

v   Die vorhandene Kapazität der CO-Erzeugung in Uerdingen stößt schon heute (2005) an ihre Gren-

zen.

Falsch:

            In den letzten 6 Jahren war die CO - Erzeu-

            gungsanlage ausreichend oder sogar nicht

            ausgelastet!

  

v   Die CO-Pipeline trägt wesentlich zur Standortsicher

ung bei.

Falsch:

            Eine mögliche Vor-Ort-Erzeugung garantiert

            Genau so gut die Standortsicherheit!

 

v   Die CO-Pipeline bildet das Kernstück für den Ausbau

des CO-Verbundes von Dormagen bis zu den Chemparks in Oberhausen/Scholven und südlich bis

Wesseling.

v   Falsch:

                Dieser große Verbund von Oberhausen  über

                Uerdingen bis Wesseling wird heute von              

                       BAYER abgestritten!

 

Weitere Unstimmigkeiten siehe Begründung zum Entwurf!

18.01.2006 :

Plenarprotokoll 14/17 – 1758

http://www.ig-erkrath.de/CO-Pipeline/Grundlagen/Gesetzgebung/20060118_Protokoll_Landtag_TOP_13.pdf

 

 

1. Lesung

 

Lapidar heißt es hier:

Eine Beratung ist heute nicht vorgesehen. Die Einbringungsrede (siehe Anlage) von Prof. Pinkwart wird mit Zustimmung des Hauses dem Protokoll beigefügt.

… mit Zustimmung der Fraktionen wird der Entwurf ohne weitere Diskussion an den Ausschuss für Wirtschaft….. weitergeleitet.

 

 

08.02.2006 :

Ausschußprotokoll 14/18

http://www.ig-erkrath.de/CO-Pipeline/Grundlagen/Gesetzgebung/20060208_Protokoll_Landtag_TOP_7_MMA14-118.pdf

 

Der Gesetzentwurf der Landesregierung wird ohne weitere Aussprache mit den Stimmen der Fraktionen verabschiedet.

 

Beschlussempfehlung:

Der Gesetzentwurf der Landesregierung wird ohne Änderungen angenommen.

 

15.03.2006

Plenarprotokoll 14/23

 

2. Lesung

 

„Auch hier ist eine Beratung heute nicht vorgesehen“…

 

Damit ist die Beschlussempfehlung  und der Gesetzentwurf in 2. Lesung verabschiedet. Es ist also festzustellen, dass die Beteiligten NRW- Regierungen vom

 

                              Kabinett Steinbrück über

                              Kabinett Rüttgers bis

                              zum Kabinett Kraft

 

es nicht für erforderlich hielten, sich mit einer Hochrisikoanlage, die Großteile der Bevölkerung gefährdet zu beschäftigen.

 

Lediglich die Fraktion der Grünen hat ab 2007 eine Umkehr von dieser Linie gezeigt und wiederholt im Umweltausschuss und im Plenum gegen die Pipeline opponiert.

 

Ebenso 4 CDU Landtagsabgeordnete aus dem Kreis Mettmann und 4 SPD Landtagsabgeordnete aus Duisburg.

 

Seltsam ist auch die Empfehlung des Ältestenrates, dass Gesetz 2006 an den Wirtschaftsausschuss zu verweisen.

Da es eine Anlage nach §20 UVPG ist, hätte der Umweltausschuss schon frühzeitiger involviert sein müssen.

 

Dieser insgesamt seltsame Ablauf zeigt, dass offensichtlich wesentlich früher die Bürger eingeschaltet sein müssen. Denn da steckt das fähige, geistige Potenzial solche schwierigen Fakten einer Hochrisikoanlage fachlich zu beurteilen.

 

Dabei ist die zurzeit in der Politik bevorzugte Variante mit den Bürgern über das „Wie“ zu diskutieren falsch.

 

Schon beim „ob“ und „warum“ müssen die Bürger eingeschaltet werden.

 

 

Die Bürgerinitiativen längs der Pipeline und auch die 10 Gemeinden und Städte mit ~ 1,5 Millionen Einwohnern, die sich gegen die Pipeline ausgesprochen haben werden spätestens nach der höchsten deutschen Gerichtsinstanz Ihr Recht bekommen:

 

Denn das Allgemeinwohl der CO – Pipeline für die Bevölkerung ist nicht belegbar.

 

Frühestens kann durch die häufig von Herrn Dekkers angedrohte Verlagerung der Kunststoffsparte in Billiglohnländer oder den Verkauf das Thema CO-Pipeline sich von selbst erledigt haben.

 

Bis dahin aber ist soviel Porzellan zerschlagen worden, dass aus der Politikverdrossenheit Politikerverdrossenheit  oder sogar Politikerverachtung entstanden ist.

 

Und das BAYER - Image wird sich weiterhin im Sturzflug befindet.

 

Für die Politiker gilt:

 Sie sollte sich wieder darüber im Klaren sein, dass sie lediglich die Erfüllungsgehilfen der Bürger sind.

 

Für BAYER gilt:

Der gut funktionierende Konsens zwischen Industrie und Bevölkerung ist von BAYER einseitig aufgekündigt worden.

 

 

Erich Hennen

Contra-Pipeline Duisburg – Süd

20.03.2012

 


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Als in NRW das Allgemeinwohl abgeschafft wurde

Das Buch:

Konrad Wilms: Als in NRW das Wohl der Allgemeinheit abgeschafft wurde

Bei der Initiative COntra-Pipeline oder hier.

Zur Seite des Autors Konrad Wilms geht es hier:

Unsere Kontoverbindung

Kto Nr. 0 200 124 204
BLZ 350 500 00
Sparkasse Duisburg


Der nächste Termin der Bürgerinitiative COntra-Pipeline findet am Mittwoch, 9. Mai 2012  um 15:00 Uhr im Steinhof, Düsseldorfer Landstraße 347 statt. Gast ist Minister Remmel.

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